Gemeinsam gegen die Wasserfluten

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Die norddeutschen Chemieverbände unterstützen die Bitte der niedersächsischen Landesregierung an Unternehmen, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Bekämpfen des Hochwassers freizustellen:

Gemeinsame Bitte von Ministerpräsident Stephan Weil, den niedersächsischen Arbeitgeber-, Wirtschafts- und Unternehmerverbänden sowie von den Industrie-, Handels- und der Handwerkskammern

Das neue Jahr hat in Niedersachsen ähnlich schwierig begonnen, wie das letzte geendet hat. Das aktuelle Hochwasser erstreckt sich unverändert über große Teile Niedersachsens und dauert nun schon anderthalb Wochen an.

Die Situation in den Hochwasserregionen ist aktuell kritisch, aber stabil. Das haben wir insbesondere den über 100.000 beruflichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei den Feuerwehren, dem THW und anderen Hilfsorganisationen sowie den spontan hinzukommenden Freiwilligen zu verdanken. Ganz herzlichen Dank dafür.

Viele dieser Menschen arbeiten jetzt schon tagelang mit Billigung ihrer jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegen die Wasserfluten an. Tausend Dank dafür und auch für die weitere Unterstützung durch die Unternehmen an vielen Stellen. Dieses großartige und unverzichtbare Engagement der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen werden wir leider auch noch weiter benötigen. Die Lage an einigen Flüssen ist nach wie vor angespannt, neue anhaltende Regenfälle werden erwartet.

Wir bitten deshalb ganz herzlich alle Unternehmen, ihre in der Hochwasserbekämpfung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den nächsten Tagen und notfalls auch in der nächsten Woche dafür freizustellen, sie zu unterstützen und sie zu ermutigen, weiter mit dabei zu bleiben.

Die Unternehmen haben das Recht, sich die ihnen durch den Ausfall der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehenden Schäden erstatten zu lassen. Das Land Niedersachsen wird versuchen, hierfür einen pragmatischen Weg zu finden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis
und alles Gute, Gesundheit und Erfolg für 2024!


Quelle: Presseinformation der niedersächsischen Landesregierung vom 3. Januar 2024