Geplantes "Mobile-Arbeit-Gesetz" ist Angriff auf Tarifautonomie

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Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte "Mobile-Arbeit-Gesetz" ist ein unzulässiger Angriff auf die Tarifautonomie. Wir lehnen eine gesetzliche Regelung dieser Thematik entschieden ab.

Die Chemie-Sozialpartner haben bereits in der Tarifrunde 2019 die Grundsätze des mobilen Arbeitens für die Branche geregelt und sind damit ihrer Rolle als Gestalter der Arbeitsbeziehungen in den Unternehmen einmal mehr frühzeitig gerecht geworden. Nur die Sozialpartner - und nicht der Gesetzgeber - können einen sachkundigen und fairen Ausgleich für die Unternehmen vereinbaren und damit Konflikte zwischen Beschäftigtengruppen vermeiden.

In einem neuen Tarifvertrag "Moderne Arbeitswelt" hat die Chemie 2019 feste Leitplanken für mobiles Arbeiten vereinbart. Sie legen nicht nur fest, was alles nicht unter mobiles Arbeiten fällt (Telearbeit, Bereitschaftsdienste etc.), sondern vor allem und ganz besonders die nötige doppelte Freiwilligkeit.

Mobiles Arbeiten setzt Vertrauen voraus. Eine einseitig erzwungene Umsetzung durch Gesetz oder eine gerichtliches Urteil bildet keine sinnvolle Basis. Nicht jeder Arbeitsplatz ist für mobiles Arbeiten geeignet. Ein Rechtsanspruch würde die Belegschaften spalten, denn Produktionsmitarbeiter könnten einen Rechtsanspruch nicht durchsetzen.

Übergeordnet muss auch bei dieser Debatte bedacht werden: Nur mit eingeräumter und akzeptierter Gestaltungsmacht kann die Tarifbindung auch auf Arbeitgeberseite gestärkt werden.